Hochschulreife/Abitur (Abendgymnasium)
Das Abendgymnasium ist eine staatlich anerkannte Teilzeitschule und dauert je nach Eingangsvoraussetzungen drei bis vier Jahre. Die Schülerinnen und Schüler können sowohl die allgemeine als auch die fachgebundene Hochschulreife erlangen. Vorausgesetzt wird ein Mindestalter von 18 Jahren (Vorkurs) bzw. 19 Jahren (Einführungsphase), der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand oder der Besuch des Vorkurses. Zudem wird eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine dreijährige berufliche Tätigkeit verlangt. Zeiten der Arbeitslosigkeit bzw. der Führung eines Familienhaushaltes können angerechnet werden. Im letzten Ausbildungsabschnitt kann die Berufstätigkeit entfallen. Am Abendgymnasium werden Schulgebühren erhoben. Ziel Allgemeine Hochschulreife für Erwachsene mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit. Dauer 3 bis 3,5 Jahre für Bewerber/innen mit mittlerem Bildungsabschluss 4 Jahre für Bewerber/innen ohne mittleren Bildungsabschluss Unterrichtsform Teilzeitunterricht am Abend und teilweise samstags Aufnahmevoraussetzungen
Bildungsgang (Ablauf) Einjähriger Vorkurs (Klasse 1), einjährige Einführungsphase (Klasse 2), zweijähriges Kurssystem (Klassen 3 und 4) Termine Anmeldung: bis 1. Juli bzw. 1. Dezember eines jeden Jahres Schulbeginn: mit dem Regelschuljahr nach den Sommerferien Wer ein staatlich anerkanntes Abendgymnasium nach Abschluss der Klasse 3 ohne allgemein oder fachgebundene Hochschulreife verlässt, erwirbt das Zeugnis der Fachhochschulreife, wenn
Volkshochschulen mit Abendgymnasium Aalen Esslingen Freiburg Göppingen Heidelberg Karlsruhe Konstanz-Singen Lahr Mannheim Pforzheim-Enzkreis Rastatt Reutlingen Rheinfelden Schwäbisch Gmünd Stuttgart Südliche Bergstraße Ulm Unteres Remstal Quelle: Regierungspräsidium Stuttgart, www.rps-schule.de, 2012 |